Willkommen in der psychotherapeutischen Praxis Deep Blue Therapy in Hamburg!
Sie leiden schon länger unter Ängsten und möchten diese gerne loswerden, um sich auf andere Dinge konzentrieren zu können? Sie möchten diese lähmenden, deaktivierenden Depressionen endlich hinter sich lassen und wieder mit Elan durchs Leben gehen? Sie können nachts nicht einschlafen oder durchschlafen, aufgrund immer wieder kehrender, quälender Gedanken? Vielleicht auch Gedanken zum Job, welcher Sie stark belastet und in dem Sie gerne durchstarten möchten und nicht verstehen, weshalb Sie das nicht schon längst tun?
Dann sind Sie bei mir genau richtig! Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich neue Lösungen, Chancen und Möglichkeiten.
Alles, was es Sie zunächst kostet, ist ein wenig Mut und Überwindung für einen ersten Anruf oder eine E-Mail. In einem kurzen Telefonat oder einer Mail können meist die drängensten Fragen zur Therapie beantwortet werden. Vertraulichkeit ist auch hier selbstverständlich.
Möglichkeiten für…
Gesetzlich Versicherte
Die systemische Therapie ist ein anerkanntes Richtlinienverfahren und wird in meiner Praxis von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Gesetzlich Versicherte Kinder
Achtung: Aktuell habe ich befinde ich mich noch in der Fachweiterbildung im Bereich KJP. Im Rahmen dieser Fachweiterbildung kann ich vereinzelt Kinder aufnehmen und über die Krankenkasse abrechnen. Da die Plätze aber sehr begrenzt sind, fragen sie hier bitte gesondert per Mail nach. Selbstständig gebuchte Termine über das Terminbuchungstool muss ich leider stornieren.
Privat Versicherte
Systemische Therapie und Hypnose sind zugelassene Verfahren. Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist (abhängig von ihrem Vertrag) möglich. Die Rechnungen werden nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) erstellt.
Privat Versicherte Kinder
Achtung: Aktuell habe ich noch nicht die KJP-Fachkunde. Einige PKVen verlangen für eine Kostenübernahme den Nachweis dieser Fachkunde, andere akzeptieren auch Erwachsenen-Psychotherapeuten. Bitte fragen sie im Zweifel vorab bei ihrer PKV nach.
Selbstzahler
Eine weitere Möglichkeit, die sich immer bietet ist die sogenannte Selbstzahler-Leistung. Diese steht jeder Person offen, unabhängig vom Versicherungsstatus. Es kann viele Gründe geben, weshalb jemand diese Möglichkeit wählt.
Bundeswehr, Bundespolizei, Beihilfe
Auch Beihilfeberechtigte, Angehörige von Bundeswehr oder Bundespolizei haben die Möglichkeit eine Psychotherapie bei mir in Anspruch zu nehmen. Systemische Therapie und Hypnose sind zugelassene Verfahren und werden von diesen Kostenträgern übernommen. Hierfür ist i.d.R. zunächst eine Kostenübernahmezusage von 5 probatorischen Sitzungen notwendig. Innerhalb der Probatorik wird geklärt, inwieweit eine Therapie sie unterstützen kann und ob die „Chemie“ stimmt (gutes Patienten-Therapeuten-Verhältnis). Im Anschluss an die Probatorik können weitere Sitzungen durch den Truppenarzt (bei Bundeswehr) genehmigt und durch den Therapeuten abgerechnet werden.
Bezahlung:
Systemische Psychotherapie und Hypnose sind anerkannte Verfahren. Die Kosten für diese Therapieverfahren können bei der privaten Krankenversicherung (abhängig vom Vertrag) eingereicht werden. Fragen sie bitte zuvor bei ihrer Krankenkasse nach, ob ihr Vertrag diese Leistung mit einschließt. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), analog GOÄ. Der Steigungssatz variiert zwischen 2,3fach bis maximal 3,5fach, je nach Belastungsgrad.
GKV-Patienten können die Therapie in meiner Praxis ebenfalls wie gewohnt über ihre Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen, die Kosten werden von der GKV übernommen.
Heilfürsorge oder Beihilfeberechtigte können ebenfalls die Therapie bei mir in Anspruch nehmen.
Paartherapie ist i.d.R. keine Kassenleistung und daher immer als Selbstzahler zu tragen.
Terminabsagen:
Es kann immer mal vorkommen, dass Ihnen etwas dazwischenkommt und Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Da ich eine reine Termin-Praxis führe und für den Termin mit Ihnen die Zeit fest einplane, bitte ich Sie, mir Termin-Absagen spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen, welche ich nicht noch kurzfristig anderweitig (z.b. an Personen auf der Warteliste) vergeben kann, muss ich Ihnen in vollem Umfang in Rechnung stellen.
